Für alle angebotenen Leistungen können Sie Termine vereinbaren, die sie selbst zahlen. Fragen Sie uns gerne nach den aktuellen Behandlungsangeboten.
Unsere Gesundheitsleistungen können von gesetzlich Versicherten aller Krankenkassen, von Patienten der Berufsgenossenschaft (BG), von Beihilfeversicherten oder auch Privatpatienten in Anspruch genommen werden.
Wollen Sie selbst in Ihre Gesundheit investieren, so können Sie unsere Selbstzahlerleistungen nutzen.
Als gesetzlich Versicherter rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen lediglich eine Zuzahlung leisten, die sich aus 10,00 € Rezeptgebühr + 10 % des Rezeptwertes zusammensetzt. Auf diesen Betrag haben wir als Physiotherapiepraxis keinen Einfluss. Er wird von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt
Viele Krankenkassen oder Zusatzversicherung erstatten die Leistungen von Heilpraktikern voll oder teilweise. Durch die Zulassung als Heilpraktikerin für Physiotherapie ist es mir möglich physiotherapeutische Leistungen auch ohne ärztliches Rezept durchzuführen und gemäß GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abzurechnen.
Wenn Sie mit einem Rezept Ihres Durchgangsarztes zu uns kommen, rechnen wir gerne mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. In diesem Fall müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.
Die Höhe des Erstattungsbetrages hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Wir informieren Sie gerne über unsere Preise.
Für alle angebotenen Leistungen können Sie Termine vereinbaren, die sie selbst zahlen. Fragen Sie uns gerne nach den aktuellen Behandlungsangeboten.
Reuther Straße 79
91301 Forchheim
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